Angebote im Internet müssen nach dem Behindertengleichstellungsgesetz auch für Menschen mit Behinderungen zugänglich sein (insbesondere für Menschen mit eingeschränkter Sehleistung). In diesem Zusammenhang wird von einem „barrierefreien Internet“ gesprochen.
Barrierefrei bedeutet, dass eine Internetseite prinzipiell für jede*n Benutzer*in lesbar und bedienbar ist. Dies betrifft sowohl technische als auch inhaltliche Aspekte. Für Sehbehinderte ist es beispielsweise wichtig, dass die Inhalte von Internetseiten vollständig ausgelesen werden können. Die Textgröße sollte veränderbar sein. Fotos und Grafiken sollten mit erklärenden Texten hinterlegt sein.
Eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass Internetseiten richtig ausgelesen werden können, ist, dass der Quellcode der Internetseite gut strukturiert ist. So muss zum Beispiel darauf geachtet werden, dass Überschriften korrekt definiert sind (auf Überschriftart 1 folgt Überschriftart 2 folgt Überschriftart 3 …). Die Texte, mit denen Fotos und Grafiken hinterlegt sind (sogenannter Alternativtext), sollten präzise und aussagekräftig sein.
Andere körperliche oder geistige Einschränkungen erfordern andere Maßnahmen. Dazu gehören zum Beispiel alternative Steuerungsmöglichkeiten zur Maus und Texte in sogenannter „leichter“ Sprache“.

Informationen finden Sie unter:

Lohnenswert ist auch die Richtlinie WCAG 2.0 https://www.w3.org/Translations/WCAG20-de. In ihr werden technische und inhaltliche Aspekte beschrieben, die geprüft werden sollten.
Hinweis: Aktion Mensch hat ein Förderprogramm aufgelegt, das finanzielle Mittel für die Umstellung auf barrierefreie Internetauftritte bereitstellt. Informationen dazu bei Aktion Mensch.