Aufbau einer Homepage

Auf dieser Seite finden Selbsthilfevereinigungen Hintergrundinformationen zu rechtlichen Vorgaben wie Urheberrecht und Datenschutz sowie zu Aspekten, die bei der Planung, Umsetzung und Bekanntmachung eines Internetauftritts einer Selbsthilfevereinigung zu berücksichtigen sind.

Der Aufbau einer eigenen Homepage für eine Selbsthilfevereinigung kann aus verschiedenen Gründen sinnvoll sein:

  • um auf die Selbsthilfevereinigung aufmerksam und die Vereinigung für Menschen interessant zu machen.
  • wenn anderen Betroffenen Informationen zum Thema der Vereinigung zur Verfügung gestellt werden soll.
  • wenn eine Selbsthilfevereinigung mehr Öffentlichkeit für ihr Thema schaffen möchte.

Ein Internetauftritt kann auch dazu dienen, Menschen miteinander ins Gespräch zu bringen und Informationen auszutauschen. Das können zum einen die Mitglieder der Selbsthilfevereinigung sein. Es können aber auch andere am Thema interessierte Menschen sein.

Mit Förderung des AOK-Bundesverbandes hat die NAKOS eine Praxishilfe zum Aufbau einer Internetseite für Selbsthilfe-Aktive erstellt. Sie beinhaltet umfangreiche Basisinformationen und eine Musterhomepage.

Musterhomepage

Planung

Gründe für einen Internetauftritt

Viele Menschen suchen bei Erkrankungen oder in anderen herausfordernden Situationen im Internet nach Antworten und Hilfe. Da ist es hilfreich, wenn dort auch Informationen zu finden sind, die aus der Selbsthilfe stammen und die darauf aufmerksam machen, dass es Selbsthilfevereinigungen zu der recherchierten Erkrankung oder dem gesuchten Thema gibt.

Ein eigener Internetauftritt für Ihre Selbsthilfevereinigung kann also aus verschiedenen Gründen Sinn machen:

  • Wenn Sie auf die Selbsthilfevereinigung aufmerksam machen und Menschen für die Vereinigung interessieren möchten.
  • Wenn Sie anderen Betroffenen Informationen zum Thema der Vereinigung zur Verfügung stellen wollen.
  • Wenn Ihre Selbsthilfevereinigung mehr Öffentlichkeit für ihr Thema schaffen möchte.
  • Ein Internetauftritt kann auch dazu dienen, Menschen miteinander ins Gespräch zu bringen und Informationen auszutauschen. Das können zum einen die Mitglieder der Selbsthilfevereinigung sein. Es können aber auch andere am Thema interessierte Menschen sein.

Mit einem eigenen Internetauftritt können Selbsthilfevereinigungen ganz verschiedene Inhalte in einem einzigen Medium zur Verfügung stellen. Dort kann über die Aktivitäten der Vereinigung berichtet werden, Gruppentermine und Ansprechpartner*innen können genannt, Veranstaltungen angekündigt und über vergangene Veranstaltungen berichtet werden. Es können Erfahrungsberichte von Gruppenmitgliedern und weitergehende Fachinformationen eingestellt, Fotos und Filme eingebunden und Gründe für die Vorteile einer Mitgliedschaft benannt werden.

Für Interessierte ist dies ein willkommenes, niedrigschwelliges Angebot: Sie können erfahren, was die Selbsthilfevereinigung tut, was für Menschen dort aktiv sind (zum Beispiel Betroffene von xy oder Angehörige von Betroffenen von xy) und wie sich Kontakt aufnehmen lässt. Internetauftritte haben den großen Vorteil, dass sie unabhängig von Zeit und Raum zu nutzen sind – jede/r hat die Gelegenheit jederzeit auf den Internetauftritt zugreifen zu können.

Konzeptentwicklung

Bevor Sie loslegen, brauchen Sie ein Konzept für den geplanten Internetauftritt.

Die Entscheidung, welche Informationen und welche Anwendungen auf dem Internetauftritt einer Selbsthilfevereinigung zur Verfügung gestellt werden, hängt von den Zielen und der anvisierten Zielgruppe ab. Der Internetauftritt sollte zu Ihrer Vereinigung passen. Es ist daher ratsam, vorab gemeinsam zu besprechen, an wen sich die Internetseite richten soll, was damit erreicht werden und welcher Eindruck transportiert werden soll (seriös, modern, emphatisch, verspielt …).

Denken Sie daran: Der Internetauftritt ist so etwas wie die „Visitenkarte“ der Vereinigung. Nehmen Sie sich daher vor Erstellung des Internetauftritts die Zeit, ein stimmiges Konzept zu erarbeiten.

Beachten Sie, dass ein Internetauftritt betreut, gepflegt und aktuell gehalten werden muss. Mit veralteten Daten und Angaben ist niemandem geholfen. Bei den Überlegungen, was alles auf den Internetauftritt soll, ist daher im Blick zu behalten, mit wieviel Zeitaufwand diese Entscheidungen einher gehen. Sprechen Sie daher rechtzeitig auch über Aufgaben und Verantwortlichkeiten. Vieles ist wünschenswert, aber vermutlich nicht alles zu leisten.

Sie müssen zudem klären, wer rechtlich für den Internetauftritt verantwortlich ist. Ist Ihre Selbsthilfevereinigung ein eingetragener Verein? Dann ist der Vorstand verantwortlich. Wenn Ihr Selbsthilfezusammenschluss keinen Vereinsstatus hat, muss sich eine/r von Ihnen für diese Aufgabe bereit erklären.

Mögliche Inhalte eines Internetauftritts aus der Selbsthilfe sind:

  • Über uns
  • Ankündigungen / Aktuelles
  • Hinweis auf Selbsthilfegruppen
  • Artikel, die vom Redaktionsteam eingepflegt werden (zum Beispiel mit medizinischen Informationen)
  • Erfahrungsberichte
  • FAQs (= „Frequently Asked Questions“)
  • Impressum, Kontakt
  • Link-Liste
  • Blog
  • Fotos
  • Filme
  • Audio-Dateien

Wenn auch Möglichkeiten zum Austausch im Internet gegeben werden sollen, können folgende interaktive Angebote in Frage kommen:

  • Kommentarfunktion
  • Gästebuch
  • Forum
  • Chat
  • Online-Beratung
  • Wiki
  • Umfragen

Gestaltung und Stil

Worauf müssen wir bei der Gestaltung, bei dem Stil unseres Internetauftritts achten?

Das Ziel sollte ein informativer und nutzerfreundlicher Internetauftritt sein: Die Besucher*innen Ihres Internetauftritts sollten schnell verstehen, was sie dort erwarten können, wie der Internetauftritt aufgebaut ist und wo welche Inhalte zu finden sind.

Der Internetauftritt sollte zu Ihrer Selbsthilfevereinigung passen – entwickeln Sie das Konzept daher gemeinsam (oder im Dialog) mit anderen Aktiven aus der Vereinigung.

Bedenken Sie, dass Sie die Gestaltung möglicherweise mit Ihrer Dachorganisation abstimmen müssen. Suchen Sie dazu gleich zu Beginn Ihrer Überlegungen den Kontakt, damit Sie wissen, worauf im weiteren Verlauf der Entwicklung Ihres Internetauftritts Rücksicht zu nehmen ist.

Prüfen Sie auch, ob es andere Kooperationspartner*innen gibt, mit denen die Gestaltung und der Inhalt Ihres Internetauftritts abzustimmen sind.

Siehe auch:
➔ BASISWISSEN Konzeptentwicklung

Nutzerfreundlichkeit

Alle Entscheidungen für den Inhalt, den Aufbau und die Gestaltung des Internetauftritts sollten auf ihre Nutzerfreundlichkeit geprüft werden. Versetzen Sie sich in die Perspektive von jemandem, der Ihre Selbsthilfevereinigung noch nicht kennt. Versteht sie*er die Inhalte und wie die Internetseite aufgebaut und die Angebote zu nutzen sind?

Überprüfen Sie die Nutzerfreundlichkeit Ihres Internetauftritts vor dem Start gemeinsam mit Testpersonen. Dies ist insbesondere bei interaktiven Angeboten wie Internetforen und Kommentarfunktionen wichtig. Verstehen die Nutzer*innen, wie diese zu nutzen sind? Verstehen sie, wie die Registrierung funktioniert? Kommt man von allen Unterseiten schnell wieder auf die Hauptseite zurück?

Siehe auch:
➔ BASISWISSEN Gestaltung und Stil und ➔ BASISWISSEN Konzeptentwicklung

Technische Aspekte

Anmeldung und Name des Internetauftritts

Wählen Sie einen aussagekräftigen Namen für Ihren Internetauftritt – also eine aussagekräftige URL-Adresse. Der Name darf nicht die Rechte anderer Personen oder Unternehmen verletzen. Und es lässt sich auch nur eine URL wählen, die nicht bereits an jemanden anders vergeben ist.

Sinnvoll ist es, wenn der Name der Internetseite (die URL-Adresse) einen Bezug zum Namen und / oder Thema Ihrer Gruppe hat (zum Beispiel www.xy-syndrom-gruppe).

Auf der Internetseite vom Deutsches Network Information Center www.denic.de können Sie prüfen, ob die gewünschte URL noch zur Verfügung steht.

Die Adresse muss angemeldet werden. Häufig übernehmen die Firmen, die Internetauftritte für Sie realisieren (der „Hoster“ oder „Provider“), diese Anmeldung für Sie.

Barrierefreiheit

Angebote im Internet müssen nach dem Behindertengleichstellungsgesetz auch für Menschen mit Behinderungen zugänglich sein (insbesondere für Menschen mit eingeschränkter Sehleistung). In diesem Zusammenhang wird von einem „barrierefreien Internet“ gesprochen.

Barrierefrei bedeutet, dass eine Internetseite prinzipiell für jede*n Benutzer*in lesbar und bedienbar ist. Dies betrifft sowohl technische als auch inhaltliche Aspekte. Für Sehbehinderte ist es beispielsweise wichtig, dass die Inhalte von Internetseiten vollständig ausgelesen werden können. Die Textgröße sollte veränderbar sein. Fotos und Grafiken sollten mit erklärenden Texten hinterlegt sein.

Eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass Internetseiten richtig ausgelesen werden können, ist, dass der Quellcode der Internetseite gut strukturiert ist. So muss zum Beispiel darauf geachtet werden, dass Überschriften korrekt definiert sind (auf Überschriftart 1 folgt Überschriftart 2 folgt Überschriftart 3 …). Die Texte, mit denen Fotos und Grafiken hinterlegt sind (sogenannter Alternativtext), sollten präzise und aussagekräftig sein.

Andere körperliche oder geistige Einschränkungen erfordern andere Maßnahmen. Dazu gehören zum Beispiel alternative Steuerungsmöglichkeiten zur Maus und Texte in sogenannter „leichter“ Sprache“.

Informationen finden Sie unter:

 

Lohnenswert ist auch die Richtlinie WCAG 2.0 https://www.w3.org/Translations/WCAG20-de. In ihr werden technische und inhaltliche Aspekte beschrieben, die geprüft werden sollten.

Hinweis: Aktion Mensch hat ein Förderprogramm aufgelegt, das finanzielle Mittel für die Umstellung auf barrierefreie Internetauftritte bereit stellt. Informationen dazu bei Aktion Mensch.

„Hoster“-Wahl

Internetseiten liegen auf Servern. Von dort aus werden sie auf den Endgeräten der Nutzer*innen hochgeladen. In der Regel haben Anbieter von Internetauftritten keinen eigenen Server, sondern kaufen Serverplatz bei einem sogenannten „Hoster“.

Achten Sie bei der Auswahl eines entsprechenden Anbieters darauf, dass es sich um einen seriösen Anbieter handelt: Der Server sollte in Deutschland stehen. Der Anbieter sollte Ihnen gegenüber erklären können, welche Maßnahmen er unternimmt, um die hinterlegten Daten zu sichern. Der Anbieter sollte außerdem zusichern können, dass das „Hosten“ Ihres Internetauftritts nicht mit einem Tracking der Seitennutzer*innen einhergeht.

Nehmen Sie Abstand von vermeintlich kostenfreien „Hosting“-Angeboten. In der Regel werden bei solchen Angeboten die Daten der Nutzer*innen Ihres Internetauftritts abgeschöpft (siehe ➔ BASISWISSEN Tracking).

Wenn auf Ihrem Internetauftritt personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet werden, müssen Sie sich gemäß der seit dem 25. Mai 2018 verbindlich anzuwendenden neuen Datenschutzgrundverordnung absichern, dass auch von Ihnen beauftragte Dienstleister der Datenschutzgrundverordnung folgen. Dafür müssen Sie mit Dienstleistern eine Vereinbarung zur „Auftragsverarbeitung“ abschließen.

Optimierung für verschiedene Browser und Endgeräte

Der Internetauftritt sollte so programmiert sein, dass er in allen häufig genutzten Browsern gut dargestellt wird.
Bei der Programmierung sollte außerdem darauf geachtet werden, dass sich der Internetauftritt an verschiedene Ausgabegeräte anpasst. So sollte die Internetseite nicht nur auf die Bildschirmgröße eines Computers ausgerichtet sein, sondern sich auch kleineren Bildschirmen (Tablets, Smartphones …) anpassen. Dies wird mit dem Begriff „Responsives Webdesign“ bezeichnet.

Suchmaschinenoptimierung

Programmieren und gestalten Sie ihren Internetauftritt so, dass er von Suchmaschinen gut gefunden wird. Dazu sollten Sie folgendes beachten:

Der Name der Internetseite (die URL-Adresse) sollte im Idealfall schon einen Bezug zum Thema Ihrer Gruppe haben (zum Beispiel www.xy-syndrom-gruppe).

Wichtige Begriffe und Themen (also Begriffe / Themen, zu denen der Internetauftritt gefunden werden soll) sollten auf Ihrem Internetauftritt Erwähnung finden – vor allem auch in Überschriften und in den Namen von Unterseiten.

Technische Umsetzung

Wer übernimmt die Programmierung für uns?

Wenn Sie einen Internetauftritt für Ihre Selbsthilfevereinigung aufbauen wollen, empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit einer*m professionellen Webdesigner*in.

Sollten in Ihrer Selbsthilfevereinigung oder in Ihrem Familien- oder Bekanntenkreis Personen mit entsprechender Erfahrung und Kenntnissen in einem gängigen Redaktionssystem existieren, können diese gegebenenfalls den Aufbau der Internetseite übernehmen.

Daneben gibt es auch Baukastensysteme für den Aufbau von Internetseiten. Zum Teil ist das hinter diesen Angeboten liegende Geschäftsmodell eines, das sich über eingeblendete Werbung finanziert und das die Daten der Besucher*innen Ihrer Internetseite erhebt und auswertet (Tracking). Achten Sie bei Baukastensystemen daher immer darauf, dass Sie bei diesen die Entscheidungsgewalt haben: Darüber dass keine Werbung geschaltet werden muss, darüber dass kein Tracking der Seitenbesucher*innen stattfindet und darüber dass der Internetauftritt auf einem Server in Deutschland liegt.

Siehe auch:
➔ BASISWISSEN Tracking

Rechtliche Fragen

Datenschutz

Datenschutz im Internet ist ein komplexes Thema, an dem die Selbsthilfe aber nicht vorbeikommt. Zum einen sind Selbsthilfevereinigungen, die personenbezogene Daten erheben und verarbeiten, rechtlich verpflichtet diese zu schützen. Gesundheitsbezogene Daten gehören dabei sogar zu der Art von Daten, die im Datenschutzrecht als besonders schützenswert gelten.

Zum anderen berührt das Thema Kernmerkmale der gemeinschaftlichen Selbsthilfe: Souveränität, Autonomie und Vertrauen. Vieles was in der Selbsthilfe besprochen wird, ist sehr persönlich. Es geht um Erkrankungen, um schwierige Lebenssituationen, zum Teil auch um tabuisierte Themen.

Das Internet ist aber ein öffentlicher Raum. Selbsthilfe im Internet kann daher nicht auf die Vertrautheit setzen, die für sie so wesentlich ist. Anders als in einer Selbsthilfegruppe können im Internet Dritte mitlesen. Unbedacht Hingeschriebenes ist auch Jahre später noch zu finden. Zudem kommt es auf vielen Internetseiten zu einem sogenannten Tracking der Nutzer*innen. Das Surfverhalten von Personen wird erfasst und zu Nutzerprofilen zusammengeführt.

Bei allen Selbsthilfeaktivitäten im Internet muss daher auf einen möglichst guten Schutz personenbezogener Daten geachtet werden. Es dürfen immer nur so wenig personenbezogene Daten veröffentlicht werden wie nötig. Personen, von denen personenbezogene Daten veröffentlicht werden (zum Beispiel Namen, Anschriften, Geburtsdaten, private Telefonnummern), müssen dazu jeweils zweckbezogen aktiv ihre Zustimmung geben.

Anwendungen, die Tracking hervorrufen, sollten auf Internetauftritten der Selbsthilfe Tabu sein. Für viele Anwendungen gibt es Alternativen, die datenschutzkonform sind (zum Beispiel sogenannte 2-Klick-Lösungen).

Soziale Netzwerke, wie Facebook sollten aufgrund des dort stattfindenden Trackings nur für die Öffentlichkeitsarbeit einer Selbsthilfevereinigung genutzt werden. Für den Austausch über die eigene gesundheitliche Situation oder andere schwierige Lebensumstände sind diese Soziale Netzwerke nicht zu empfehlen. Wenn Sie Betroffenen ein entsprechendes Angebot machen möchten, richten Sie ein Forum auf dem Internetauftritt Ihrer Vereinigung ein – denn auf Ihrem Internetauftritt haben Sie in der Hand, wie mit den Informationen der Nutzer*innen umgegangen wird.

Für Internetauftritte von Selbsthilfevereinigungen gilt unter anderem:

  • Es sollten so wenig personenbezogene Daten veröffentlicht werden wie möglich.
  • In allen Fällen müssen die betroffenen Personen vor der Erhebung und Verarbeitung (also auch vor der Veröffentlichung) ihrer personenbezogenen Daten nach ihrer Einwilligung gefragt werden. Einwilligungen können jeweils nur zweckgebunden eingeholt werden.
  • Wenn Selbsthilfevereinigungen bei der Erhebung oder Verarbeitung von personenbezogenen Daten mit Dritten zusammenarbeiten (zum Beispiel mit technischen Dienstleistern) sind sie rechtlich gehalten, sich davon zu überzeugen, dass auch diese dem geltenden Datenschutzrecht folgen. Es müssen entsprechende Verträge mit diesen Dienstleistern abgeschlossen werden.
  • Für die Selbsthilfe empfiehlt es sich, keine Anwendungen von Dritten auf dem eigenen Internetauftritt einzubinden, die mit einem Tracking der Nutzer*innen einhergehen.
  • Wenn auf dem Internetauftritt personenbezogene Daten erhoben werden (zum Beispiel bei der Registrierung für ein Forum oder in einem Kontaktformular) empfiehlt es sich, eine HTTPS-Verbindung einzurichten. (Bei einer HTTPS-Verbindung werden die Daten verschlüsselt übertragen.)
  • Für den Internetauftritt muss eine Datenschutzerklärung hinterlegt sein.

Wenn Sie parallel zu Ihren Internetauftritt eine Seite bei Facebook (sogenannte Fanpage) unterhalten, müssen Sie folgendes beachten:

Der Europäische Gerichtshof hat im Sommer 2018 entschieden, dass die Betreibenden von Fanpages hierfür eine „geteilte Verantwortung“ (zusammen mit Facebook) haben. Noch ist unklar, wie Sie als Betreiber*in dieser Verantwortung angemessen nachgekommen können. Denn nicht nur als Nutzer*in von Facebook sondern auch als Betreiber*in einer Fanpage hat man keine ausreichenden Informationen dazu, wie die Daten von Facebook verarbeitet werden. Als ersten Schritt sollten Sie von der Facebook Fanpage aus einen Link zu der Datenschutzerklärung auf Ihrem Internetauftritt legen. In dieser Datenschutzerklärung müssen Sie dann eine Passage ergänzen, in der benannt ist, dass Sie eine Facebook-Fanpage unterhalten. Sobald es konkretere Hinweise zur Umsetzung gibt, werden wir dies hier ergänzen.

Siehe auch:
➔ BASISWISSEN Tracking

Disclaimer

Braucht es einen sogenannten Disclaimer, in dem man sich von den Inhalten verlinkter Internetseiten distanziert?

Auf vielen Internetauftritten findet sich ein Text, in dem sich die Betreiber*innen des Internetauftritts von den Inhalten verlinkter Internetseiten distanzieren. Rechtlich hat so ein Text aber keine Konsequenz. Die momentane Rechtsprechung geht davon aus, dass man sich weder pauschal von den Inhalten verlinkter Seiten distanzieren kann, noch gehalten ist, diese ständig zu kontrollieren. Betreiber*innen von Internetauftritten sind aber verpflichtet, „umgehend“ tätig zu werden, wenn sie erfahren, dass auf einer Internetseite, auf die sie verlinken, strafbare Inhalte stehen. Unter „umgehend“ wird in der Regel eine Frist von 72 Stunden verstanden.

Impressum

Jeder Internetauftritt, der nicht ausschließlich privaten Zwecken dient, muss eine Anbieterkennzeichnung (Impressum) haben. Damit ergibt sich auch für alle Internetauftritte von Selbsthilfevereinigungen die Notwendigkeit für ein gut sichtbares, schnell auffindbares Impressum.

Sinnvoll ist es, das Impressum am unteren Rand des Internetauftritts (im sogenannten „Footer“) anzubieten oder es über das Hauptmenü zugänglich zu machen, so dass es von jeder Unterseite aus erreichbar ist.

Was gehört ins Impressum?

Im Impressum muss der Name und die ladungsfähige Anschrift der für den Internetauftritt verantwortlichen Person genannt werden – eine c/o-Adresse ist nicht zulässig.

Um Interessierten die Kontaktaufnahme zu erleichtern, sollte im Impressum auch eine E-Mailadresse oder eine Telefonnummer genannt werden. (Wenn Ihre Selbsthilfevereinigung eine Info-Telefonnummer anbietet, können hier die Nummer und die Zeiten der Erreichbarkeit genannt werden.)

Wenn es auf dem Internetauftritt redaktionelle Texte gibt, muss die dafür verantwortliche Person genannt werden.

Wenn Ihre Selbsthilfevereinigung ein Verein ist, muss im Impressum das Folgende genannt werden:

  • Vereinsname und Rechtsform
  • Adresse des Vereinssitzes
  • Telefonnummer und / oder E-Mailadresse
  • Vereinsregisternummer und Name des Registergerichts
  • Namen der vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder und ihre Funktionen im Verein
  • Verantwortlich im Sinne des Rundfunkstaatsvertrags
  • gegebenenfalls Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Recht am eigenen Bild

Bei Fotos, auf denen Personen abgebildet sind, müssen Sie deren „Recht am eigenen Bild“ beachten. Sie müssen also vor einer Veröffentlichung jeweils die Zustimmung der abgebildeten Personen einholen. Diese sollte schriftlich eingeholt werden.
Ausnahmen bilden Fotos im öffentlichen Raum von Personen der Zeitgeschichte und vom Gesamtgeschehen öffentlicher Veranstaltungen wie zum Beispiel von Straßenfesten, Demonstrationen oder Versammlungen. Einzelne Personen dürfen dabei aber nicht gezielt herausgestellt werden.

Für Internetseiten genauso wie bei anderen Veröffentlichungen in der Selbsthilfe gibt es oftmals ein Problem, passendes Bildmaterial zu finden. Das Besondere an Selbsthilfe ist ja, dass hier Menschen zusammenkommen und gemeinsam auf eine Verbesserung ihrer Situation hinwirken. Es wäre also naheliegend, in der eigenen Öffentlichkeitsarbeit (auf dem eigenen Internetauftritt) genau dieses zu zeigen: Menschen zusammen mit anderen Menschen.

Viele Aktive aus der Selbsthilfe wiederum möchten ihr Selbsthilfeengagement aber nicht so öffentlich zeigen. Sie befürchten, dass sich das negativ für sie auswirken könnte. Dies ist auch keine grundlose Befürchtung: Zum Beispiel wenn potenzielle Arbeitgeber darauf aufmerksam werden und schlussfolgern, dass die Person gesundheitlich nicht belastbar genug für eine Einstellung ist.

In vielen Veröffentlichungen aus dem Selbsthilfebereich wird daher auf Fotos oder Bilder von Symbolen oder Landschaften zurückgegriffen. Andere nutzen Fotos von Fotoagenturen. Dort können Sie – zumeist kostengünstig – Nutzungsrechte für Fotos erwerben. Bei solchen sogenannten „Stock“-Fotos sollte darauf geachtet werden, dass die abgebildeten Menschen und Situationen authentisch wirken und zur eigenen Selbsthilfevereinigung passen.

Siehe auch:
➔ BASISWISSEN Urheberrecht

Tracking

Viele Anwendungen zur Einbindung auf Ihrem Internetauftritt, die Ihnen von Dritten zur Verfügung gestellt werden, sind mit einem Tracking der Besucher*innen des Internetauftritts verbunden.

Tracking bedeutet, dass das Surfverhalten der Nutzer*innen, die Ihren Internetauftritt besuchen, analysiert wird. Diese Informationen werden ausgewertet und zu Nutzer*innenprofilen zusammengeführt. Dies geschieht zumeist mit dem Ziel, personalisierte Werbung einblenden zu können.

Das Tracking findet im Hintergrund statt – es ist für die Nutzer*innen von Internetauftritten in der Regel nicht zu erkennen. Technisch wird es über verschiedene Wege umgesetzt: Von Cookies über Bilder und so genannte „Tracking Pixel“ bis hin zum neueren, so genannten „Browser Fingerprinting“- und anderen JavaScript-Anwendungen.

Bei einem Internetauftritt von Selbsthilfeaktiven sollte auf trackende Anwendungen verzichtet und stattdessen alternative Lösungen genutzt werden.

Zum Beispiel die Folgenden:

  • Keine Seitenstatistik / Analyseprogramme wie GoogleAnalytics sondern Anwendungen wie Matomo, die nicht tracken.
  • Keine sogenannten “Social Plug-Ins” wie den „Gefällt mir“-Daumen von Facebook verwenden, sondern sogenannte „2 Klick“-Lösungen  (zum Beispiel „Shariff“ von Heise Medien ) oder ein Bild / Symbol zeigen, das mit einem Link zur Internetseite desjenigen hinterlegt ist, von dem der Inhalt geliefert wird.
  • Keine direkte Einbindung von YouTube-Filmen. Alternativ können Sie auf Ihrem Internetauftritt einen Screenshot des Films zeigen, den Sie von Ihrem Internetauftritt aus zugänglich machen möchten. Diesen Screenshot verlinken Sie mit der URL des Films bei YouTube.
    Schreiben Sie dazu einen Hinweis für die Nutzer*innen Ihres Internetauftritts – in etwa so:
    „Achtung: Dieser Film kommt von einem YouTube-Server. Wenn Sie auf das Bild des Films klicken, werden Sie zu YouTube weitergeleitet. Bitte beachten Sie, dass YouTube dabei automatisch verschiedene Cookies auf Ihrem Computer ablegt und Ihr Nutzerverhalten analysiert. Weitere Informationen dazu finden Sie in der Datenschutzerklärung von YouTube.“

Siehe auch:
➔ BASISWISSEN Datenschutz

und auf dem Wissensportal zur Selbsthilfe www.nakos.de.

Urheberrecht

Wenn Sie auf der Internetseite Texte, Grafiken, Fotos, Film- oder Tondateien veröffentlichen wollen, müssen Sie deren Urheberrechte beachten. Grundsätzlich sind alle Texte, Grafiken, Fotos, Film- oder Tonerzeugnisse durch das Urheberrecht geschützt, ohne dass die oder der Urheber/in dieses Recht irgendwo anmelden muss. Nur die*der Urheber*in kann andere zu einer Nutzung berechtigen.

Es reicht also nicht aus, die Quelle eines Beitrags zu nennen oder den Namen der Person, die ein Foto gemacht hat. Sie müssen sich jeweils schriftlich von der*dem Urheber*in oder Verlag die Erlaubnis holen, das Werk auf Ihrem Internetauftritt zu veröffentlichen. Unter Umständen müssen dafür Lizenzgebühren bezahlt werden.

TIPP:

Bitten Sie Rechteinhaber*innen (Autor*innen, Verlage, Agenturen, Internetanbieter usw.) schriftlich um eine kostenlose Nutzung. Stellen Sie den Verwendungszweck dar und verdeutlichen Sie, dass Ihre Gruppe, Initiative oder Vereinigung keine kommerziellen Interessen verfolgt und die Anliegen und Aktivitäten einem guten Zweck dienen. Ein Quellennachweis und ein Hinweis auf die Rechteinhaber*innen hat immer zu erfolgen – nur so können bestehende Rechte geschützt und bewahrt bleiben.

Wenn Ihnen die gewünschte Nutzung nicht kostenfrei gestattet wird, kann unter Umständen eine Lizenz erworben werden. Achten Sie dabei immer genau darauf, worauf sich Ihre Nutzungsrechte erstrecken, wie lange Sie diese besitzen und wann und wie die Bedingungen bei einer Verlängerung der Lizenz sind.

Eine gute Möglichkeit, Schwierigkeiten mit Urheber- und Nutzungsrechten zu vermeiden, ist es Texte und Bilder zu nutzen, die unter einer sogenannten „Creative-Commons“-Lizenz stehen. In diesem Fall haben die Urheber entschieden, ihre Werke kostenfrei zugänglich zu machen. Es gibt dabei aber verschiedene Varianten und Auflagen für die Kennzeichnung auf dem eigenen Internetauftritt, die beachtet werden müssen.

Informationen hierzu finden Sie in der Handreichung Urheberrecht und Persönlichkeitsrechte in der Paritätischen Arbeit des Paritätischen Gesamtverbands.

Werbung auf Selbsthilfe-Internetauftritten?

Werbung ist auf Internetseiten von Selbsthilfevereinigungen nicht wünschenswert.

Ungünstig ist auch, dass Werbeanzeigen auf Internetseiten fast immer mit einem „Tracking“ der Nutzer*innen des Internetauftritts einhergehen. „Tracking“ sollte auf Selbsthilfe-Internetseiten dringend vermieden werden (siehe auch: ➔ BASISWISSEN Tracking).

Werbung auf Internetseiten muss immer eindeutig als solche gekennzeichnet sein. Werbende Inhalte müssen zudem immer eindeutig vom redaktionellen Inhalt getrennt werden.

Inhaltliche Fragen

Medizinische Informationen

Bei medizinischen Informationen auf Ihrem Internetauftritt sollte folgendes beachtet werden:

Die Nutzer*innen sollten erkennen können, vom wem die Information stammt (Autor*in und Qualifikation ) und wie aktuell die Information ist (Datum nennen).

Alle medizinischen Informationen sollten richtig sein, das heißt wissenschaftlich korrekt, evidenzbasiert und interessenunabhängig.

Zudem sollten die bereit gestellten medizinischen Informationen verständlich aufbereitet sein.

Es gibt Qualitätssiegel für gute Gesundheitsinformationen im Internet:
www.afgis.de (Aktionsforum Gesundheitsinformationssystem (afgis) e.V.)

Seriöse Gesundheitsinformationen finden Sie unter anderem hier:
www.gesundheitsinformation.de (Institut für Wirtschaftlichkeit und Qualität IQWIG),
www.patienten-information.de (Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin)
www.akdae.de (Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft AkdÄ)
www.washabich.de  (Studierende der Medizin übersetzen Befunde)
www.krebsinformationsdienst.de (Deutsches Krebsforschungszentrum)

Siehe auch:
➔ BASISWISSEN Urheberrecht

Soziale Netzwerke nutzen

Soziale Netzwerke wie Facebook, Google+, Instagram leben davon, das Nutzerverhalten auszuwerten, um zielgerichtet Werbung einblenden zu können. Zum Teil werden diese Informationen an dritte Firmen weitergegeben. Für die Selbsthilfe ist das ein Problem, denn die hier aktiven Menschen haben oft mit Erkrankungen / Themen zu tun, bei denen gut überlegt werden sollte, wer darüber Bescheid wissen sollte. Daher sollten kommerzielle Soziale Netzwerke nur mit Bedacht für die Selbsthilfearbeit genutzt werden.

Wir empfehlen folgendes:

  • Nutzen Sie kommerzielle Soziale Netzwerke nur für die Öffentlichkeitsarbeit, zum Beispiel um Ihre Selbsthilfevereinigung bekannt zu machen oder auf Veranstaltungen hinzuweisen.
  • Nutzen Sie kommerzielle Soziale Netzwerke, um Interessierte dort „abzuholen“. Leiten Sie sie von dort über einen Link auf Ihre eigene Homepage hin.
  • Nutzen Sie Soziale Netzwerke nicht für den Austausch über Erkrankungen oder andere schwierige Lebensumstände. So ein Austausch (zum Beispiel über ein Forum) sollte besser auf dem eigenen Internetauftritt stattfinden oder auf anderen Plattformen, die den Schutz der Privatsphäre garantieren.
  • Weisen Sie von Ihrem Internetauftritt aus auf eine Präsenz in Sozialen Netzwerken hin, ohne die von den Betreiberunternehmen zur Verfügung gestellten sogenannten „Social Plug-Ins“ zu verwenden. Nutzen Sie stattdessen sogenannte „2 Klick“-Lösungen.

Siehe auch:
➔ BASISWISSEN Datenschutz und ➔ BASISWISSEN Tracking

Zu guter Letzt

Ihren Internetauftritt bekannt machen

Ihr Internetauftritt ist fertig. Sie möchten ihn – und damit Ihre Vereinigung – nun bekannt machen. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  • Lassen Sie – sofern möglich – den Internetauftritt Ihrer Vereinigung auf der Internetseite der Selbsthilfekontaktstelle in Ihrer Region eintragen.
  • Wenn Ihre Vereinigung Mitglied bei einer Bundesvereinigung oder einem Dachverband ist, gibt es eventuell die Möglichkeit, von deren Internetauftritt aus auf Ihren zu verlinken.
  • Verlinken Sie auf andere Internetseiten, die für das Thema Ihrer Vereinigung interessant sind. Bitten Sie die Betreibenden dieser Internetseiten, auch auf Ihre Internetseite zu verlinken.
  • Weisen Sie in Internetforen, die zu Ihrem Thema passen, auf Ihren Internetauftritt / auf Ihre Vereinigung hin.
  • Weisen Sie in Internetportalen, in denen Aktivitäten in Ihrer Stadt / Region gelistet sind, auf den Internetauftritt / auf die Vereinigung hin.
  • Machen Sie in anderen Netzwerken (zum Beispiel bei Sozialen Netzwerken im Internet) auf die Internetseite aufmerksam. Wägen Sie dabei aber die Datenschutzprobleme ab, die mit der Nutzung Sozialer Netzwerke in der Regel einhergehen.
  • Programmieren und gestalten Sie Ihren Internetauftritt so, dass er von Suchmaschinen gut gefunden wird.

 

Kontaktieren viele Menschen Ihre Vereinigung per E-Mail?

  • Nennen Sie in der Signatur Ihrer E-Mails die Adresse Ihres Internetauftritts.
  • Wenn es nicht immer möglich ist, E-Mails zeitnah zu beantworten, kann eine automatische E-Mail-Nachricht eingerichtet werden. In dieser kann erklärt werden, warum nicht sofort geantwortet werden kann und auf nützliche Inhalte und Hinweise in Ihrem Internetauftritt hingewiesen werden.