Gesetzliche Vorschrift erfüllen, Transparenz schaffen, Kontaktaufnahme ermöglichen

Jeder Internetauftritt, der nicht ausschließlich privaten Zwecken dient, muss eine Anbieterkennzeichnung (Impressum) haben.

Das bedeutet für alle Internetauftritte von Selbsthilfegruppen oder -vereinigungen, dass sie in der Pflicht sind, eine leicht auffindbare Anbieterkennzeichnung (Impressum) zu haben. Dazu gehört der Name und die ladungsfähige Anschrift der für den Internetauftritt verantwortlichen Person – eine c/o-Adresse ist nicht zulässig. 

Um Interessierten die Kontaktaufnahme zu erleichtern, sollte im Impressum auch eine E-Mail-Adresse oder eine Telefonnummer genannt werden. (Wenn die Gruppe  eine Info-Telefonnummer anbietet, können hier die Nummer und die Zeiten der Erreichbarkeit genannt werden.)

Wenn es auf dem Internetauftritt redaktionelle Texte gibt, muss die dafür verantwortliche Person genannt werden.

Wenn Ihre Selbsthilfevereinigung ein Verein ist, muss im Impressum das Folgende genannt werden:

  • Vereinsname und Rechtsform
  • Adresse des Vereinssitzes
  • Telefonnummer und / oder E-Mail-Adresse
  • Vereinsregister­nummer und Name des Registergerichts
  • Namen der vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder und ihre Funktionen im Verein
  • Verantwortlich im Sinne des Rundfunkstaats­vertrags
  • (gegebenenfalls) Umsatzsteuer-Identifikations­nummer

 

Sinnvoll ist es, das Impressum am unteren Rand des Internetauftritts (im sogenannten „Footer“) anzubieten oder es über das Hauptmenü zugänglich zu machen, so dass es von jeder Unterseite aus erreichbar ist.

 

Braucht es einen sogenannten Disclaimer, in dem man sich von den Inhalten verlinkter Seiten distanziert?

Auf vielen Internetauftritten findet sich ein Text, in dem sich die Betreiber/innen des Internetauftritts von den Inhalten verlinkter Internetseiten distanzieren. Rechtlich hat so ein Text aber keine Konsequenz. Die momentane Rechtsprechung geht davon aus, dass man sich weder pauschal von den Inhalten verlinkter Seiten distanzieren kann, noch gehalten ist, diese ständig zu kontrollieren. Betreiber/innen von Internetauftritten sind aber gehalten, „umgehend“ tätig zu werden, wenn sie erfahren, dass auf einer verlinkten Seite strafbare Inhalte stehen. Unter „umgehend“ wird in der Regel eine Frist von 72 Stunden verstanden.

Impressum

Herausgeber*in (Angaben gemäß §5 TMG)
…-Vereinigung
… Straße 12
PLZ Ort
E-Mail-Adresse
Telefonnummer

[bei Vereinen]
Vertretungsberechtigter Vorstand (Namen)
Registereintrag
Registergericht
Registernummer