Materialien der Selbsthilfevereinigung bekannt und zugänglich machen

Hat Ihre Selbsthilfevereinigung ein Faltblatt? Wird eine Mitgliedszeitschrift oder ein Newsletter herausgegeben? Wurden Broschüren veröffentlicht?

Sie können auf dem Internetauftritt auf diese Materialien hinweisen und erläutern, wie sie zu beziehen sind.

Achten Sie darauf, das Erscheinungsjahr und gegebenenfalls den Umfang der Veröffentlichung zu nennen.

Viele Selbsthilfevereinigungen stellen ihre Materialien auf ihren Internetauftritten zum Download zur Verfügung.

Verlangen Sie Geld für den Bezug von Materialien? Dann müssen Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) vorgehalten werden. Wenn für den Bestellvorgang personenbezogene Daten erhoben werden (zum Beispiel Namen und Adressen), müssen in den AGBs Angaben dazu gemacht werden, wie mit diesen umgegangen wird. Es ist sinnvoll, dann eine verschlüsselte Übertragung anzubieten – also eine „HTTPS“- statt einer „HTTP“-Verbindung.

 

Für den Download von Textdateien hat sich das Format pdf bewährt. Bei Bilddateien eignen sich die Formate jpeg oder gif.
Achten Sie darauf, dass die Dateien nicht zu groß sind – im Sinn von „großer Datenmenge“.