Bekannt machen, dass die Selbsthilfevereinigung eine Seite in Sozialen Netzwerken wie Facebook, Instagram oder Twitter hat

Hat Ihre Selbsthilfevereinigung eine Seite („Fanpage“) in einem Sozialen Netzwerk?

Dies kann sinnvoll sein, um dort auf Ihre Arbeit aufmerksam zu machen und sich stärker zu vernetzen. Seien Sie sich dabei aber im Klaren, dass die Daten der Nutzer*innen dort nicht geschützt sind. Die Unternehmen, die hinter den großen Sozialen Netzwerken stehen, sammeln alle zur Verfügung stehenden Informationen über ihre Nutzer*innen, um sie für den Einsatz personenbezogener Werbung zu nutzen. Zum Teil verkaufen sie diese Informationen an andere Unternehmen.

Diese Tatsache ist für den Bereich der Selbsthilfe besonders problematisch. Selbsthilfevereinigungen sollten Soziale Netzwerke entsprechend nur für die Öffentlichkeitsarbeit nutzen. Nicht sinnvoll ist es, Soziale Netzwerke für den Austausch über Erkrankungen oder schwierige Lebensumstände zu verwenden. Wenn Ihre Selbsthilfevereinigung also einen virtuellen Ort für den Erfahrungsaustausch bieten möchte, realisieren Sie dies besser auf Ihrem eigenen Internetauftritt oder auf einer Plattform, die die Nutzer*innendaten nicht kommerziell nutzt.

Verschränken Sie Ihre Internetaktivitäten miteinander: Auf dem eigenen Internetauftritt können Sie darauf hinweisen, dass die Vereinigung Seiten in Sozialen Netzwerken hat. In den Sozialen Netzwerken wiederum sollten Sie auf Ihren Internetauftritt aufmerksam machen und – falls zutreffend – auf die Möglichkeit, dort mit anderen Interessierten virtuell ins Gespräch zu kommen.

Bitte beachten: Wenn Ihre Selbsthilfevereinigung eine Fanpage bei Facebook betreibt, müssen dort Informationen zum Umgang mit den Daten hinterlegt werden (bei „Info“ unter dem Stichwort „Datenrichtlinie“).

Siehe auch:
➔ BASISWISSEN Soziale Netzwerke nutzen

Binden Sie keine sogenannten „Social Plug-Ins“ ein, über die beim Aufrufen Ihres Internetauftritts automatisch Informationen über die Besucher/innen an Dritte weitergeben werden. Nutzen Sie stattdessen datenschutzkonforme „2-Klick-Lösungen“, bei denen die Seitenbesucher/innen selbst entscheiden können, ob sie mit einer Datenweitergabe einverstanden sind.
„Unser Film ist bei YouTube eingestellt. Wenn ihr auf das Bild klickt, werdet ihr zu YouTube weitergeleitet. Bitte beachtet, dass YouTube dabei verschiedene temporäre Cookies auf eurem Computer ablegt und euer Nutzerverhalten analysiert. Weitere Informationen dazu findet ihr in der Datenschutzerklärung von YouTube.“

(Bildunterschrift unter dem Bild eines Films. Das Bild ist mit der auf YouTube abgelegten Filmdatei verlinkt.)