Auf den Newsletter hinweisen – Bestellung des Newsletters ermöglichen

Gibt Ihre Selbsthilfevereinigung regelmäßig einen Newsletter heraus?
Newsletter werden in der Regel als E-Mail verschickt. Sie können den Text des aktuellen Newsletters oder die Texte vergangener Newsletter zusätzlich auch auf dem Internetauftritt zur Verfügung stellen.
Zudem können Sie auf dem Internetauftritt die Möglichkeit einrichten, den Newsletter zu abonnieren.

Folgende Informationen sind für die Nutzer*innen des Internetauftritts hilfreich:

  • Beschreibung, welche Art von Informationen über den Newsletter verbreitet werden
  • (gegebenenfalls) Beschreibung, wie oft der Newsletter verschickt wird
  • Link zum Anmeldeformular des Newsletters
  • (gegebenenfalls) Link zu einem Archiv bereits erschienener Newsletter

Im Newsletter selbst muss es ein Impressum geben. Zudem muss dort erwähnt werden, wie der Newsletter abzubestellen ist.

„Mit unserem Newsletter möchten wir euch vierteljährlich über die wichtigsten Neuigkeiten in unserer …-Vereinigung informieren.
Hier können Sie sich für unseren Newsletter anmelden: [Hier Link ergänzen]. Vorherige Ausgaben des Newsletters sind hier zu finden: [Hier Link ergänzen]
Wir freuen uns über Rückmeldungen!“
Beachten Sie, dass bei der Bestellung des Newsletters personenbezogene Daten erhoben werden (E-Mail-Adressen, IP-Adressen). Daher muss eine Einwilligung der betreffenden Personen eingeholt werden. Empfehlenswert sind daher sogenannte Double-Opt-In-Verfahren: Möchte man den Newsletter abonnieren, gibt man auf dem Internetauftritt die eigene E-Mail-Adresse an. Im Anschluss erhält man eine E-Mail mit der Aufforderung, die Bestellung noch einmal zu bestätigen. Es muss beschrieben werden, für welche Zwecke diese E-Mail-Adresse verwendet wird. Zudem muss immer die Möglichkeit gegeben werden, den Newsletter unkompliziert wieder abzubestellen.